28.06.2010
Wie jetzt bekannt wurde, hat Sarah Luzia Hassel-Reusing, Mitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei
(ÖDP), gegen das vor kurzem erlassene "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus" (Bundestags-Drucksache 17/1685) Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Gesetz bestimmt, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) in Absprache mit der EU-Kommission
deutsche Sozialgesetze außer Kraft setzen kann, wenn die Bundesregierung von dort Kredite zur Sanierung
der Staatsfinanzen aufnimmt. Das bedeutet, dass die Europäische Union (EU) bzw. der IWF beispielsweise die
Leistungen für Rentner und Arbeitslose kürzen oder ganz streichen können. Ziel der Maßnahmen des IWF ist,
dass die ausländischen Investoren eines verschuldeten Landes ihr Geld samt den angefallenen Zinsen
zurückbekommen. Dafür hat die Bevölkerung des betroffenen Landes aufzukommen.
Der IWF hat in der Vergangenheit bereits bei mehreren Staaten drastische Kürzungen ihrer Sozialausgaben
durchgesetzt. Nach einem offiziellen Bericht der Vereinten Nationen zum Menschenrecht auf Nahrung (Az.
E/CN.4/2001/53) sind die Kreditauflagen des IWF und der Weltbank zusammen der zweitgrößte Grund für Hunger
in der Welt, deutlich vor allen Kriegen zusammen (vgl. auch www.righttofood.org/new/PDF/ECN4200153.pdf ).
In der Klageschrift wird ausgeführt, dass auch in Deutschland derartige Eingriffe des IWF und der EU-
Kommission denkbar sind. Es ist eines der meistverschuldeten Länder Europas. Weitere Zahlungen für
insolvente Euro-Länder, zu denen sich Deutschland jetzt verpflichtet hat, können Kredite des IWF auch für
Deutschland nötig machen.