Kreisverband Heidelberg

CDU kann Strafe abstottern

Die ödp ist empört:
CDU kann Strafe für illegale Parteispenden abstottern

Würzburg/Berlin. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) genehmigt der CDU, rund 20 Millionen Euro bis 2007 in Raten abzustottern. Im Bundestagswahlkampf 2006 wird die CDU die Tilgung sogar aussetzen. "Das ist ein Schlag ins Gesicht, für die, die sich stets an Recht und Gesetz hielten!" war der empörte Kommentar des Vize-Parteichefs Uwe Dolata von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) am Wochenende in Würzburg. Er erläuterte auf einer Sondersitzung, dass die CDU im Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 keine Angaben darüber gemacht hat, dass die Hessen-CDU im Jahr 1983 illegal 20,8 Millionen Mark in die Schweiz gebracht und das inzwischen auf 24 Millionen Mark angewachsene Vermögen später heimlich zurückgebracht hatte. Die Millionen waren in den Haushalt der Landespartei eingespeist worden.

Bundespräsident Wolfgang Thierse hatte nach Publikwerden des Skandals vor vier Jahren die Zahlungen an die Partei um 41,3 Millionen Mark oder umgerechnet 20,98 Millionen Euro gekürzt. Die CDU besaß die Frechheit, nach diesem Belügen der Bürgerinnen und Bürger in Berlin vor Gericht zu ziehen. Uwe Dolata vertrat als Nebenkläger die ödp, da diese durch das Fehlverhalten der Christdemokraten 160.000 Euro weniger Wahlkampfkostenerstattung erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin hob im Januar 2001 den Beschluss Thierses mit dem berühmt gewordenen Satz auf: "Ein Rechenschaftsbericht muss nur fristgerecht abgegeben werden, stimmen muss er nicht". Die CDU feixte und die Bürger fragten sich, warum sie ihren Steuerantrag richtig ausfüllen sollten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin und das Bundesverwaltungsgericht gaben dann doch Thierse recht.

"Es war schon eine Schande, wie viel Gerichte, sich darum kümmern mussten und dennoch zeigt die CDU keine Einsicht." erklärt Dolata weiter. Die 20 Millionen Euro wären spätestens im Frühjahr 2003 fällig, aber die CDU behauptet, wirtschaftlich so klamm zu sein, dass die Partei eine fällige Kürzung des staatlichen Zuwendungsanteils auf einen Schlag nicht akzeptieren könnte. Inzwischen hat die CDU sogar Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hierin heißt es, angesichts der "finanziellen Situation der CDU und der ihr abverlangten Rückzahlungspflichten" könnte eine ablehnende Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts eine "existenzielle" Gefährdung für die Partei bedeuten.

Der innenpolitische Sprecher der ödp, Uwe Dolata, dazu: "Das schlägt nun dem Fass den Boden aus! Die ödp, wartet seit Jahren auf das ihr zustehende Geld, sie musste sich bereits von angestellten Mitarbeitern trennen, konnte nur ganz kleine Wahlkämpfe durchführen und ist tatsächlich in ihrer Existenz gefährdet - auch, weil mittlerweile die Gesetzgebung dahingehend verändert wurde, dass eine Partei in Deutschland mindestens in drei, statt vorher in einem Bundesland über ein Prozent Wählerstimmen erlangen muss, um staatliche Mittel aus der Parteienfinanzierung zu erhalten. Kann es tatsächlich sein, dass die Demokratie sehenden Auges derart ausgehöhlt wird?" Da die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, ist die Stundung umso unverständlicher.

Dolata schließt, nachdem er einen Protestbrief an den Bundestagspräsidenten verfasst hat: "Und wo wir alle an jeder Ecke sparen sollen, erklärte sich Bundesfinanzminister Hans Eichel auch noch mit der Stundung einverstanden. Jetzt fragt sich der Bürger wieder, ob er denn nur der Ehrliche und damit der Dumme ist!"

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudius Moseler
Generalsekretär

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
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